Die Leistungen in den Alters- und Pflegeheimen werden in drei Bereiche unterteilt:
Das entspricht den gesetzlichen Vorschriften und schafft Übersicht.
«BESA» ist die Abkürzung für das «BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem». Mit diesem System werden die Pflegeleistungen erfasst, die nötig werden, wenn Bewohnerinnen und Bewohner infolge von gesundheitlichen Beeinträchtigungen Unterstützung bedürfen. Diese Leistungen sind in den Pensions- bzw. Betreuungskosten nicht inbegriffen. Damit die Kosten für die Pflegeleistungen von den Krankenkassen übernommen werden, muss jedes Alters- und Pflegeheim über ein Einstufungs- und Abrechnungssystem verfügen (Auflage des Krankenversicherungsgesetzes, KVG). Das Ris arbeitet mit dem erprobten und kantonal zugelassenen BESA-System.
Mit dem BESA-System werden die Pflegeleistungen nach klar vorgegebenen Richtlinien erfasst. Die systematische Eingabe in das elektronische BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem stellt sicher, dass die von den BewohnerInnen beanspruchten Pflegeleistungen einheitlich, korrekt und nachvollziehbar abgerechnet werden.
Die erbrachten Pflegeleistungen werden detailliert nach ihrer Häufigkeit erfasst und in das elektronische BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem eingetragen. Die BESA-Software (Computerprogramm) berechnet einen wissenschaftlich fundierten, standardisierten Zeitwert für die eingegebenen Pflegeleistungen. Daraus resultiert die BESA-Einstufung. Seit Januar 2013 werden die BESA-Leistungen in zwölf Stufen eingeteilt. Jede dieser Stufen steht für eine Zeiteinheit bzw. einen Pflegeaufwand von 20 Minuten pro Tag.
Pflegestufe | Minuten pro Tag |
---|---|
0 | 0 |
1 | 1 bis 20 |
2 | 21 bis 40 |
3 | 41 bis 60 |
4 | 61 bis 80 |
5 | 81 bis 100 |
6 | 101 bis 120 |
7 | 121 bis 140 |
8 | 141 bis 160 |
9 | 161 bis 180 |
10 | 181 bis 200 |
11 | 201 bis 220 |
12 | 221 und mehr |
Zur besseren Übersicht innerhalb des BESA-Systems sind die Pflegeleistungen in fünf Pflegethemen unterteilt.
Die BESA-Einstufung wird regelmässig überprüft und dem Gesundheitszustand angepasst. Jede BESA-Einstufung oder -Stufenveränderung muss von der Hausärztin oder vom Hausarzt bestätigt werden.
Die Bezahlung der Pflegeleistungen wird auf drei Parteien aufgeteilt:
Weitere Details finden Sie in unserem Dokument 3, Angebote und Preise.
Für allgemeine Fragen oder Unklarheiten bei der BESA-Einstufung stehen Ihnen die zuständige Teamleitung oder die Bereichsleitung Pflege und Betreuung gerne zur Verfügung.
Altersheim Im Ris
Schwarzbächlistrasse 1, 8041 Zürich
Tel. 044 711 94 00
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